Nach den Unfallverhütungsvorschriften und deren Durchführungsbestimmungen sind in Abhängigkeit von Betriebsart und Betriebsgröße "Erste-Hilfe-Einrichtungen" bereitzustellen.
Dazu gehören Betriebsverbandskasten nach DIN 13169 und DIN 13157
Wichtige Information: Ein großer Verbandskasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandskästen DIN 13157 ersetzt werden.